Altmärkisches Antiquariat - Antiquariat Flick
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Unsere Versteigerungsbedingungen
Mit der Teilnahme an der Versteigerung – persönlich oder durch schriftlichen Auftrag – werden folgende Bedingungen anerkannt;
  1. Das Altmärkische Antiquariat, Lars Flick in Gardelegen, Sandstrasse 50, versteigert als Kommissionär durch Herrn Peter Flick als Versteigerer im eigenen Namen und für Rechnung seiner Auftraggeber auf Provisionsbasis. Zugrunde liegen die Aufträge der Einlieferer, die im übrigen unbekannt bleiben aber durch eine Kennzahl in Verbindung mit der Katalognummer deutlich wird. Eigenware sowie ausländische Einlieferungen werden durch * hinter den Katalognummern gekennzeichnet.

  2. Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Sie, wie auch mündlich abgegebene Erklärungen, sichern keine Eigenschaften im Sinne von § 459 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu. Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung eingehend besichtigt und geprüft werden. Die Versteigerung der Auktionslose erfolgt in dem Zustand, in dem sie sich befinden, ohne Gewähr und Haftung für offene und versteckte Mängel. Mängelrügen müssen innerhalb von drei Kalendertagen schriftlich geltend gemacht werden. Anerkennung finden sie jedoch nur bis drei Wochen nach der Versteigerung. Spätere Beanstandungen, gleich welcher art, bleiben unberücksichtigt.

  3. Der Versteigerer hat das Recht, Lose zu vereinigen, auszulassen, zurückzuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten.

  4. Der Aufruf beginnt in der Regel bei 2/3 des im Katalog genannten Schätzpreises. Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf kein Übergebot abgegeben wird. In der Regel wird um 10 % gesteigert. Geben mehrere Bieter das gleiche Gebot ab, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten. Der Zuschlag verpflichtet den Bieter zur Abnahme und Empfangname der ersteigerten Ware nach Beendigung der Auktion und zur sofortigen Bezahlung. Eine Versendung erfolgt auf seine Kosten und Gefahr. Rechnungen sind sofort nach Eehalt der Ware in bar (in Euro) zu begleichen.

  5. Das zugeschlagene Gebot ist der Nettopreis. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 15 % erhoben, zuzüglich, die auf das Aufgeld entfallende gesetzliche Mehrwertsteuer. Von der Mehrwertsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (Länder außerhalb der EG), wenn wir den Versand durchführen. Schriftliche Kaufaufträge werden spätestens zwei Tage vor der Auktion angenommen und gewissenhaft erledigt. Der Kaufantrag muß genaue Angaben enthalten und den Preis für das jeweilige Höchstgebot in Euro.

  6. Das Eigentum an der ersteigerten Ware geht erst nach Zahlung des vollen Kaufpreises (Zuschlag + Aufgeld + MwSt.) auf den Ersteigerer über, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung jedoch schon mit Erteilung des Zuschlags an den Erwerber. Ersteigerte Ware wird erst nach Zahlung des Vollständigen Rechnungsbetrages ausgehändigt.

  7. Kommt der Ersteigerer mit seiner Pflicht zur Zahlung oder Abnahme des Gutes in Verzug, so ist das Altmärkische Antiquariat , Lars Flick, berechtigt, Erfüllung des Kaufvertrages zu verlangen oder das Versteigerungsgut erneut zur Versteigerung zu bringen. Falls hierbei der Gegenstand veräußert wird, erlöschen die Rechte des säumigen Käufers aus dem ihm erteilten Zuschlag. Er haftet für einen etwaigen Mindererlös sowie die entstehenden Verkaufskosten, wie nochmaliges Aufgeld usw. an einer nächsten Auktion, umgekehrt hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch und kann von weiteren Geboten ausgeschlossen werden.

  8. Werden die zugeschlagenen Gegenstände nicht abgeholt, so ist das Altmärkische Antiquariat, Lars Flick, nach seiner Wahl auch berechtigt die ersteigerten Gegenstände bei sich oder einem Dritten einzulagern oder an den Käufer zu versenden. Für den Fall der Einlagerung, lagern die Gegenstände für Rechnung und auf Gefahr des Käufers. Eine Versicherung besteht nicht.

  9. In den Geschäfts- und Versteigerungsräumen, haftet jeder Besucher- insbesondere bei Besichtigungen - auch ohne Verschulden, für jeden von ihm verursachten Schaden.

  10. Sämtliche Bedingungen gelten sinngemäß auch für freihändige Nachverkäufe.

  11. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl gültig.

  12. Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für das Mahnverfahen, ist Gardelegen. Die Rechtsbeziehungen rochten sich nach deutschem Recht.

Bundesverband Freier Sachverständiger e.V. (BVFS)
Peter Flick ist außerdem als Sachverständiger im Bundesverbandes Freier Sachverständiger e.V. (BVFS) tätig.
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